Schülerbeihilfe (6.-8. Klasse der AHS)
Bitte besuchen Sie folgende Homepage, hier finden Sie alle Informationen über Anspruch und Antragstellung:
https://www.bmbwf.gv.at/Themen/schule/befoe/sbh.html
Vor der Antragstellung bitte unbedingt diesen Online-Ratgeber und -Rechner benutzen:
https://ratgeber.schuelerbeihilfe.at/
http://www.schulbeihilfenrechner.at/schulbeihilfen.htm
Erforderliche Unterlagen (zusätzlich zu den jeweiligen Formularen):
Bei nicht selbstständiger Beschäftigung der Eltern:
der Jahreslohnzettel und (wenn vorhanden) der Bescheid über die Arbeitnehmerveranlagung (jeweils für das letzte Kalenderjahr)
Bei selbstständiger Beschäftigung der Eltern:
der zuletzt erhaltene Einkommenssteuerbescheid
Bei Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft der Eltern:
der zuletzt erhaltene Einheitswertbescheid und, wenn veranlagt, der zuletzt erhaltene Einkommenssteuerbescheid oder, wenn nicht veranlagt und pauschaliert ermittelte Einkünfte vorliegen, das Beiblatt zur Gewinnermittlung pauschaliert ermittelter Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
Fristen:
Die Anträge müssen bis 31. Dezember des laufenden Schuljahres abgegeben werden.
Wird der Antrag später abgegeben, wird die Beihilfe gekürzt.
Wer ist zuständig?
Für Schülerinnen/Schüler einer mittleren oder höheren Schule ist die jeweilige Bildungsdirektion zuständig:
Bildungsdirektion für Wien
Wipplingerstraße 28, Präs/3b/Recht-Schülerbeihilfe
1010 Wien
T +43 1 52525
F +43 1 52525-77783
Der fertig ausgefüllte Antrag muss dort fristgerecht abgegeben werden.
Anträge können online heruntergeladen oder persönlich bei Prof. Viktoria Türk ausschließlich donnerstags & freitags zwischen 9:45-9:55 Uhr (große Pause nach der 2. Stunde) im Lehrerzimmer 1 abgeholt werden. Anschließend muss der fertig ausgefüllte Antrag überprüft werden. Dazu muss er bei Prof. Türk im oben genannten Zeitraum zur Überprüfung und Bestätigung abgegeben werden und muss eine Woche später um die gleiche Zeit wieder abgeholt werden.
Antragstellung für eine finanzielle Unterstützung bei Schulveranstaltungen
Dies gilt für SchülerInnen, die
- bedürftig sind
- an einer mindestens 5 Tage dauernden Schulveranstaltung teilnehmen
- österreichische StaatsbürgerInnen, EU-BürgerInnen oder mehr als 5 Jahre in Österreich gemeldet sind.
Anträge sind bei Prof. Türk ausschließlich donnerstags & freitags zwischen 9:45-9:55 Uhr (große Pause nach der 2. Stunde) im Lehrerzimmer 1 zu holen, mitzubringen ist der Elternbrief mit den Informationen über Ort, Datum und genaue Kosten der Klassenfahrt/ Projektwoche/ Sprachreise.
Der Antrag muss bis spätestens 30.April 2024 bei der Bildungsdirektion von Ihnen eingebracht werden!
Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.bmbwf.gv.at/Themen/schule/befoe.html
Die Rechtsgrundlagen dazu: § 1a, 2, 3, 9, 15 Schülerbeihilfengesetz 1983