Schülerbeihilfe (6.-8. Klasse der AHS)

Bitte besuchen Sie folgende Homepage, hier finden Sie alle Informationen über Anspruch und Antragstellung:

https://www.bmbwf.gv.at/Themen/schule/befoe/sbh.html

Vor der Antragstellung bitte unbedingt diesen Online-Ratgeber und -Rechner benutzen:

https://ratgeber.schuelerbeihilfe.at/

http://www.schulbeihilfenrechner.at/schulbeihilfen.htm

Erforderliche Unterlagen (zusätzlich zu den jeweiligen Formularen):

Bei nicht selbstständiger Beschäftigung der Eltern:
der Jahreslohnzettel und (wenn vorhanden) der Bescheid über die Arbeitnehmerveranlagung (jeweils für das letzte Kalenderjahr)

Bei selbstständiger Beschäftigung der Eltern:
der zuletzt erhaltene Einkommenssteuerbescheid

Bei Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft der Eltern:
der zuletzt erhaltene Einheitswertbescheid und, wenn veranlagt, der zuletzt erhaltene Einkommenssteuerbescheid oder, wenn nicht veranlagt und pauschaliert ermittelte Einkünfte vorliegen, das Beiblatt zur Gewinnermittlung pauschaliert ermittelter Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft

Fristen:

Die Anträge müssen bis 31. Dezember des laufenden Schuljahres abgegeben werden.

Wird der Antrag später abgegeben, wird die Beihilfe gekürzt.

Wer ist zuständig?


Für Schülerinnen/Schüler einer mittleren oder höheren Schule ist die jeweilige Bildungsdirektion zuständig:

Bildungsdirektion für Wien
Wipplingerstraße 28, Präs/3b/Recht-Schülerbeihilfe
1010 Wien
T +43 1 52525
F +43 1 52525-77783

Der fertig ausgefüllte Antrag muss dort fristgerecht abgegeben werden.

Anträge können online über Teams/Outlook (E-Mail) oder in der 10h Pause (9h45-9h55, bis auf Mi immer möglich) im LZ1 bei Prof. Ciuca oder Prof. Reiter angefragt werden. Bitte Name und Klasse dazuschreiben, Sie erhalten eine Benachrichtigung sobald der Antrag abholbereit ist.

Anträge können aber auch online heruntergeladen und bei Prof. Ciuca (cciuca@polgargym.at) oder Prof. Reiter (mreiter@polgargym.at) in der 10h Pause (an allen Tagen außer Mittwoch) im Lehrerzimmer 1 bei den Lehrkräften abgegeben werden. Die Formulare können dann spätestens 1 Woche später abgeholt werden.

Antragstellung für eine finanzielle Unterstützung bei Schulveranstaltungen 

Dies gilt für SchülerInnen, die 

  • bedürftig sind
  • an einer mindestens 5 Tage dauernden Schulveranstaltung teilnehmen
  • österreichische StaatsbürgerInnen, EU-BürgerInnen oder mehr als 5 Jahre in Österreich gemeldet sind.

Der Antrag muss bis spätestens 30.April 2026 bei der Bildungsdirektion von Ihnen eingebracht werden!

Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.bmbwf.gv.at/Themen/schule/befoe.html

Die Rechtsgrundlagen dazu: § 1a, 2, 3, 9, 15 Schülerbeihilfengesetz 1983