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Zum Thema “Maskenpflicht”…

Die Wellen gehen hoch, was die allgemeine Maskenpflicht ab kommendem Montag angeht. Daher dürfen wir in Absprache mit der Direktion an dieser Stelle einige Punkte klarstellen:

  • Die allgemeine Maskenpflicht ist auf den Erlass des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung zurückzuführen. Das bedeutet, dass keine Schule autonom andere Regelungen einführen darf. 
  • In weitere Folge bedeutet das auch, dass unsere Frau Direktor – egal, wie sie selbst zur Maskenpflicht steht – die falsche Ansprechpartnerin für Beschwerden ist, denn sie kann wie gesagt keine von der allgemeinen Pflicht abgehenden Regelungen für das Polgargymnasium treffen.
  • Beschwerden über den Erlass sind beim Bildungsministerium (ministerium@bmbwf.gv.at) oder allenfalls beim Bundeskanzleramt (post@bka.gv.at) richtig aufgehoben. Bitte nutzen Sie jedenfalls die Möglichkeit, Ihrem Unmut an diesen Stellen kundzutun – je mehr Menschen dies tun, desto eher werden sie gehört. 
  • Was die Handhabung der Maskenpflicht während eines Schultages angeht, dürfen Sie auf die Umsicht und Vernunft des Lehrkörpers der Schule vertrauen. Natürlich wird es Möglichkeiten für die Kinder geben, die Maske zum Essen und Trinken abzunehmen. Es ist der Schule ein Anliegen, hier entsprechende Möglichkeiten zu schaffen. So können beispielsweise Pausen oder gewisse Stundeneinheiten wenn möglich im Freien verbracht werden. Die Umsetzung des Erlasses wird mit Augenmaß und einem Fokus auf das praktisch für die Kinder Mach- und Zumutbare stattfinden. 
  • Der Erlass sieht NICHT vor, dass die Schule die Schüler mit Mund-Nasen-Schutz ausstattet, das wäre budgetär auch gar nicht möglich. Bitte geben Sie Ihren Kindern daher genügen frische Masken mit in die Schule (ggf. Masken zum Wechseln unter Tags).

Wir hoffen, mit diesen Punkten einige der brennenden Fragen beantwortet zu haben. Bitte melden Sie sich jederzeit, sollten Sie weitere Fragen haben – wir stehen unter elternverein@polgargym.at immer zur Verfügung. 

Zur Info haben wir unten im Download auch noch das Dokument “Klarstellungen betreffend Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasenschutzes (MNS) ab dem 07.12.2020″ des Ministeriums angehängt.

Download Info BMBWF