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Gremien des EV

Wer ist “der Elternverein" und wie führt er seine Geschäfte?

  • Mitglied im EV ist jede*r Erziehungsberechtigte, der/die den Mitgliedsbeitrag für ein oder mehrere Kinder am Polgargymnasium zahlt. Jedes Mitglied hat das Recht, an der Hauptversammlung teilzunehmen und dort Themen oder Wünsche vorzutragen. Als Mitglied haben Sie außerdem Anspruch auf eine Förderung durch den EV, beispielsweise in Form eines Zuschusses für eine Schulveranstaltung.
  • Elternausschuss: Dieser setzt sich aus allen gewählten Klassenelternvertreter*innen der Schule plus deren Stellvertreter*innen zusammen, also aus doppelt so vielen Mitgliedern, als es in der Schule im jeweiligen Schuljahr Klassen gibt. Im Elternausschuss werden Anträge von Schule, Lehrkörper und Eltern diskutiert und abgestimmt. Dies geschieht in den Sitzungen des Ausschusses, die in der Regel 3x jährlich stattfinden (September, Jänner und Mai). 
  • Ein wichtiges Gremium ist die Hauptversammlung. Teilnahmeberechtigt sind alle Mitglieder des Elternvereins, die in der HV über die jährlichen Tätigkeiten des EV sowie den Finanzstatus informiert werden. Darüber hinaus ist der Vorstand jährlich neu zu wählen.