Eine große Frage ist jedes Jahr wieder, wie sich die Beiträge zusammensetzen, die der Elternverein einhebt. Hier die wichtigsten Infos:
Die Zahlungen setzen sich aktuell wie folgt zusammensetzen:
- EV-Mitgliedsbeitrag (der zu 100% wieder der Schule und den Schüler:innen zugute kommt – gerne hier nachzulesen: » Projekte des Elternvereins)
- Spindmiete
Und da dies nicht ganz selbsterklärend ist, gibt's hier weitere Informationen zu den einzelnen Posten.
Der EV-Beitrag ist der Mitgliedsbeitrag für den Elternverein. Erst durch dessen Zahlung werden Eltern Mitglieder im Elternverein und können von diversen Förderungsangeboten Gebrauch machen. Er ist freiwillig und kein Pflichtbeitrag.
Der EV-Beitrag beträgt im aktuellen Schuljahr
Eine Besondernheit: Haben Sie mehrere Schulkinder, egal an welcher Schule? Dann müssen Sie den EV-Beitrag nicht doppelt bezahlen! Bitte teilen Sie die € 25 durch die Anzahl der Kinder – das Ergebnis ist Ihr Beitrag zum EV im Polgargymnasium pro Kind.
- Beispiel 1: Sie haben 3 Kinder, 2 davon am Polgargym, 1 in der Volksschule. € 25 durch 3 ist € 8,33. Pro Kind am Polgargym fallen somit € 8,33 an, also insgesamt € 16,66. Für das Kind in der VS zahlen Sie den dort festgesetzten Betrag dividiert durch 3.
- Beispiel 2: Sie haben 2 Kinder, beide gehen ins Polgargym. Sie zahlen pro Kind € 12,50 EV-Beitrag, also gesamt € 25.
Im Keller der Schule stehen 1.300 verschließbare Metallspinde bereit, die dem Elternverein gehörten. Wir stellen jedem Kind einen dieser Spinde zur Verfügung.
Die Spindmiete beträgt jährlich € 12. Von den Einnahmen werden die Spinde gewartet, neue Schlösser, Stangen und Haken angeschafft und vor allem werden die Spinde jeden Sommer gerenigt.
Die Kinder sind nicht verpflichtet, einen Spind zu mieten. Allerdings müssen dann während der Monate der Hausschuhpflicht in der Schule die Straßenschuhe und Jacken in die unversperrten Gitterkäfige in der Garderobe gehängt werden – diese dürfen nicht mit in die Klassen genommen werden.
Wird die Spindmiete nicht innerhalb einer vom EV festgelegten Frist bezahlt, wird der Code des unbezahlten Spindes geändert, der Spind geräumt und der/die Schüler*in kann den Spind zukünftig nicht mehr nutzen.
Beim Arbeitsmittelbeitrag (AMB) handelt es sich um einen Beitrag, den die Schule in manchen Jahren direkt einhebt.
Laut Definition ist der AMB das “Entgelt für Materialien, welche von der Schule angeschafft und den SchülerInnen ausgehändigt wurden. Er ist der Ersatz des Einstandspreises für von der Schule für die SchülerInnen angeschaffter Lernmittel."
Die Höhe des AMB wird von allen Schulpartnern gemeinsam in einer der drei jährlichen SGA-Sitzungen festgelegt.