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Schule ab 22.11.2021

In der Pressekonferenz der Bundesregierung wurde heute, Freitag 19.11.2021, ein erneuter Lockdown für ganz Österreich beschlossen. Für ganz Österreich? Nein! Eine von unbeugsamen Pädagogen und Kindern bevölkerte Enklave namens Schule hört nicht auf, dem Lockdown Widerstand zu leisten.

Man möge uns das Asterix-Zitat verzeihen, auch im Elternverein greift der Wahnsinn langsam um sich. Nichts desto Trotz versuchen wir wie immer, hier die aktuellsten Regeln zusammenzufassen (=im Großen und Ganzen der Text der Verordnung des BM, kursiv und blau die Anmerkungen der Schule):

Grundsätzliches: 

  • Der Schulbetrieb, Unterricht und falls am Standort gegeben die Betreuung, werden weitergeführt. Im Polgar bleibt daher die schulische Tagesbetreuung aufrecht. 
  • Der Präsenzunterricht in den einzelnen Klassen nach Stundenplan bleibt grundsätzlich aufrecht.
  • Flächendeckendes Distance Learning ist nicht vorgesehen. Die Schülerinnen und Schüler können je nach technischen Gegebenheiten am Unterricht virtuell teilnehmen.
  • Schüler/innen, die nicht am Präsenzunterricht teilnehmen möchten, haben die Erlaubnis zum Fernbleiben vom Unterricht. Ein ärztliches Attest ist nicht erforderlich. Eine Meldung an die Schulen (entweder Schul- oder Klassenleitung) ist ausreichend. SchülerInnen, die nicht am Präsenzunterricht teilnehmen, müssen dies in der Schule mitteilen. Um ein Zusammenbrechen des Telefonnetzes Montag in der Früh zu verhindern, muss diese Meldung unbedingt rechtzeitig per Mail an den Klassenvorstand erfolgen. Die KVs sind dazu angehalten, ihre Mails auch am Wochenende regelmäßig zu prüfen.
  • Das Fernbleiben kann tageweise erfolgen, ein stundenweises Fernbleiben ist nicht möglich. Jede Schülerin und jeder Schüler, der in die Schule kommen will, kann unter Einhaltung der Hygiene- und Testvorgaben am Unterricht teilnehmen.
  • Schulen sind ein kontrollierter Ort. D.h. das bestehende engmaschige Testsystem bleibt aufrecht. Schüler/innen und Pädagog/innen, die am Präsenzunterricht teilnehmen, sind dazu verpflichtet, die Tests zu absolvieren.

Hygiene- und Präventionsmaßnahmen

Mund-Nasen-Schutz
  • Für Schüler/innen gilt ab 22.11.2021 im gesamten Schulgebäude (d.h. auch in den Klassen- und Gruppenräumen):
    • in der Primarstufe und Sekundarstufe I: zumindest MNS-Pflicht Das bedeutet eine verschärfte Maskenpflicht für die Unterstufe: zumindest MNS-Pflicht im gesamten Schulgebäude, auch in der Klasse während des Unterrichts
    • in der Sekundarstufe II: FFP2-Masken-Pflicht
  • Entsprechende Maskenpausen sind einzuplanen. Die Lehrer*innen sind von Seiten Direktion angehalten, hierauf besonderes Augenmerk zu legen.
  • Für Lehr- und Verwaltungspersonal gilt im gesamten Schulgebäude (d.h. auch in den Klassen- und Gruppenräumen) FFP2-Maskenpflicht.
Testungen
  • Alle Schüler/innen, die sich im Schulgebäude aufhalten, testen zweimal mit Antigen-Test und mindestens einmal pro Woche mittels PCR-Test.
  • Darüber hinaus hat die Schulleitung in allen Klassen, in denen ein Schüler bzw. eine Schülerin mittels PCR-Test positiv getestet wird, sicherzustellen, dass alle Schülerinnen und Schüler der Klasse an den auf die Feststellung folgenden fünf Schultagen zusätzlich einen von der Schule zur Verfügung gestellten Antigentest durchführen.
  • Ungeimpftes Lehr- und Verwaltungspersonal bzw. jene Lehr- und Verwaltungspersonen, die keinen Absonderungsbescheid oder Genesungsnachweis haben und sich im Schulgebäude aufhalten, haben einen verpflichtenden Testnachweis zu erbringen, wobei mindestens einmal pro Woche das Attest eines intern oder extern erbrachten PCR-Tests vorzulegen ist. Das gilt auch für Internatspersonal.
  • Weitere Infos zu den Testungen gibt’s im Artikel PCR-TESTUNGEN AN DER SCHULE.

Pädagogik und Schulorganisation

  • Für die Zeit des Lockdowns wird grundsätzlich empfohlen, die Vermittlung von Unterrichtsinhalten den Gegebenheiten anzupassen. Jene Schüler/innen, die nicht am Präsenzunterricht teilnehmen, sind mit Lern- und Übungsaufgaben auszustatten. Die Schüler/innen sind für die Erarbeitung der Lern- und Übungsaufgaben grundsätzlich selber verantwortlich. Für SchülerInnen, die nicht am Präsenzunterricht teilnehmen, werden die Lern- und Übungsaufgaben entsprechend den Gepflogenheiten des betreffenden Unterrichts auf WebUntis, eduvidual oder Teams zur Verfügung stehen. Für die betroffenen SchülerInnen bestehen eine Bringschuld und Eigenverantwortung.
  • Falls machbar, sollen an den einzelnen Standorten Möglichkeiten geschaffen werden, dass jene Schüler/innen, die nicht am Präsenzunterricht teilnehmen, Fragen zu den Lern- und Übungspaketen an die jeweils zuständigen Pädagog/innen richten können. Die Möglichkeit, Fragen zu den Lern- und Übungsaufgaben zu stellen, muss in jedem Fall per Mail gewährleistet sein. Optional können virtuelle Treffen per Teams vereinbart werden, sind aber nicht verpflichtend anzubieten.
  • Schriftliche Leistungsfeststellungen wie z.B. Schularbeiten oder Tests sollen nach Möglichkeit im Zeitraum des Lockdowns nicht stattfinden. Schularbeiten und Tests, die für die Woche vom 22.11. – 26.11.2021 geplant sind, werden definitiv stattfinden. (betrifft lt. Schularbeitskalender nur Oberstufenklassen). Verschiebungen sind organisatorisch sehr schwer möglich. Über die Woche vom 29.11. – 03.12.2021 wird eine separate Information folgen.
  • Es wird empfohlen, Abschlussklassen in Präsenzunterricht zu halten.

Erlass des BM