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Schulbetrieb ab 26. April

Die Kids dürfen zurück!

Juhu, wir freuen uns – unsere Kinder dürfen wenigstens für 2 Tage in der Woche zurück in die Schule!

Wochentagseinteilung

Ab Montag, den 26.4. sollen die Klassen wieder gruppenweise von Montag bis Donnerstag im Präsenzunterricht und am Freitag die gesamte Klasse im Distance Learning unterrichtet werden.
Ich hoffe zwar, dass wir noch in diesem Schuljahr die Schülerinnen und Schüler im Klassenverband in die Schule holen dürfen, trotzdem der Kalender bis zum Schuljahresende, damit Sie besser planen können, sollte der Schichtbetrieb aufrechterhalten bleiben!

 
 

MO 

DI 

MI 

DO 

FR 

26.04. 

27.04. 

28.04. 

29.04. 

30.04 

03.05. 

04.05. 

05.05. 

06.05. 

07.05. 

10.05. 

11.05 

12.05. 

Feiertag

14.05. 

17.05. 

18.05. 

19.05. 

20.05. 

21.05. 

Feiertag 

25.05. 

26.05. 

27.05. 

28.05. 

31.05. 

01.06. 

02.06 

Feiertag 

schulautonom frei 

07.06. 

08.06. 

09.06. 

10.06. 

11.06. 

14.06.

15.06.

16.06. 

17.06.

18.06.

21.06. 

22.06. 

23.06.

24.06. 

25.06.

28.06.

29.06. 

30.06.

01.07.

Zeugnistag 

Betreuung für die Unterstufe 

Sollten Kinder eine Betreuung an den Hausübungstagen bzw. am Freitag brauchen, müssen die Eltern dies separat an betreuung@polgargym.at melden. Diese Kinder werden dann nicht im Klassengruppenverband, sondern in einer separaten Gruppe beaufsichtigt. Eine mögliche Anmeldung endet jeweils am Donnerstag der Vorwoche um 10:00 Uhr.  

Weitere Informationen

Grundsätzlich gilt die gleiche Regelung wie vor den Osterferien:

  • Schulbuffet ist geöffnet.
  • Warmer Mittagstisch kann ab sofort bestellt werden.
  • Bewegung und Sport findet nach Möglichkeit im Freien statt. Kontaktsportarten sind unzulässig.
  • STB findet statt.

Neu geregelt:

  • Singen ist im Freien erlaubt.
  • Neue, sensitivere Selbsttests für SchülerInnen der Unterstufe (siehe Begleitschreiben)
Schularbeiten /Leistungsbeurteilung:
  • Grundsätzlich gilt, dass pro Unterrichtsgegenstand im 2. Semester nur eine Schularbeit geschrieben werden darf. Eine versäumte Schularbeit muss in der Regel nachgeschrieben werden! Nachdem es durch den Lockdown notwendig war, einige Schularbeiten zu verschieben, erhalten die betroffenen Klassen durch den Klassenvorstand bzw. den Fachlehrer / der Fachlehrerin den neuen Termin.
  • Über die Wahl der Form der Leistungsfeststellung und die Grundlage für die Beurteilung entscheidet die Lehrperson. Die Beurteilungskriterien sind den Schülerinnen und Schülern bzw. Erziehungsberechtigten bekannt zu geben!
  • Wurden keine Leistungen erbracht (ortsungebundener Unterricht und Präsenzunterricht), d.h. keine Arbeitsaufträge erfüllt, dann sind die Leistungen mit „Nicht genügend“ zu beurteilen.
  • Schülern und Schülerinnen, die aufgrund Ihrer Leistungen nicht beurteilt werden können, müssen rechtzeitig (mindestens zwei Wochen vorher) Feststellungsprüfungen angesetzt werden. In Schularbeitsfächern finden diese schriftlich und mündlich statt! Prüfungsstoff ist der versäumte Unterrichtsstoff. Dieser muss schriftlich bekannt gegeben werden.

 

Information sensiblere Selbsttests

Erlass des BM