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Handyverbot für die Unterstufe

Es gibt einen neuen Punkt in der Hausordnung des Polgargymnasiums: ein Handyverbot. Mittels SGA-Beschluss wurde folgender Passus in die Verhaltensvereinbarung ab dem SJ 23/24 aufgenommen: 

“Für Schüler:innen der Unterstufe besteht mit Ausnahme der expoliziten Erlaubnis durch eine aufsichtsführende Lehrperson oder Mitarbeiter:innen der Verwaltung absolutes Handynutzungsverbot. Das Handy muss in den Unterrichtsstunden und Pausen sicher und nicht sichtbar verwahrt bleiben.” 

Zum Hintergrund der Entscheidung:  

Während der SGA-Sitzung am 2.5. wurde über das Thema “Handynutzung im Schulhaus” diskutiert, besonders die überhandnehmende Nutzung während der Unterrichtsstunden sowie der Trend, durch Fotos und deren Veröffentlichung die Privatsphäre der Mitschüler:innen zu verletzten. So wurden des öfteren Schüler:innen dabei beobachtet, mit dem Handy unter der WC-Türe durch Mitschüler:innen zu fotografieren – die Bilder wurden dann zum Teil auf diverse soziale Netzwerke hochgeladen. 

Des Weiteren mussten zum Teil bereits Schüler:innen notversorgt werden, die aufgrund der Handynutzung während des Gehens über die Stiegen gefallen sind. 

Das Thema wurde in der anschließenden Sitzung des Elternausschusses noch einmal ausführlich mit den anwesenden Elternvertreter:innen besprochen. Der einstimmige Tenor unter den Eltern war, dass ein Handyverbot in der Schule sehr zu begrüßen wäre. Es wurde daher ein entsprechender Umlaufbeschluss unter den Schulpartnern ausgeschickt und von allen SGA-Parteien einstimmig unterzeichnet. 

Wie ist die Regel zu interpretieren?

Kinder der Unterstufe haben ihre Mobiltelefone nicht sichtbar (z.B. in der Schultasche) aufzubewahren und dürfen diese nur nach ausdrücklicher Erlaubnis benutzen (z.B. um einen Elternteil im Falle eines Notfalles anzurufen).