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Aufsteigen mit 5er

In den vergangenen zwei Jahren galten einige Sonderregelgungen, was den Aufstieg in die nächste Schulstufe betrifft. 

Dieses Schuljahr gibt es folgende Informationen aus der Bildungsdirektion Wien betreffend die beiden Punkte

  • Aufsteigen mit einem „Nicht genügend“ und
  • Höchstdauer des Schulbesuchs.

Die „Corona-Regeln“ in Bezug auf das automatische Aufsteigen mit einem „Nicht genügend“ wie auch die Verlängerung der Höchstdauer des Schulbesuchs sind mit Ende des letzten Schuljahres ausgelaufen. Künftig gelten §25 und §32 SCHUG wieder ohne Zusatzregelung. 

Konkret heißt das, dass …

  • für das Aufsteigen mit einem “Nicht genügend” ein entsprechender Beschluss der Klassenkonferenz notwendig ist und ein Aufsteigen NICHT wie im Schuljahr 2020/21 automatisch möglich ist und 
  • die Höchstdauer des Schulbesuchs NICHT um ein zusätzliches Jahr verlängert wird, wenn das Schuljahr 2021/22 wiederholt werden muss.