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FAQs zu den Spinden

Was kostet der Spind?
Der EV hebt eine Spindmiete von € 12 pro Schuljahr und Spind ein.

Wofür zahle ich Spindmiete?
Mit der Miete für die Bereitstellung der Spinde werden die Anschaffungskosten jährlich abbezahlt sowie deren Wartung. Darunter fallen Ersatzteile, die jährliche Reinigung sowie allfälllige Reparaturen.

Wie genau sieht mein Spind aus – wie groß ist er, was ist drinnen?
Der Spind ist ein Metallspind (also magnetisch) in der Größe von B 29 cm/ T 45,5cm / H 68cm. Die Türe ist 25,5 cm breit. Er beinhaltet eine Stange mit einem Haken daran. Die Spinde dürfen gerne ausgetattet werden, z.B. mit Hängeregalen oder Fächern. Allerdings muss gewährleistet werden, dass diese leicht jedes Jahr für die Reinigung entfert werden können. Ausstattungsgegenstände dürfen also nicht angeschraubt/verklebt werden, nur hineingestellt.

Standardeinrichtung (Stange & Haken)

Hängeregal (zB Stuk von IKEA)

Einrichtung aus Span- und Hartschaumplatten

Muss ich einen Spind mieten?
Prinzipiell nein, die Spinde sind ein Service-Angebot aber kein Muss. Da während der Wintermonate im Haus Hausschuhpflicht besteht, muss für diese Zeit allerdings gewährleistet sein, dass die Schüler*innen ihre Straßenschuhe und Jacken in der Garderobe ablegen. Hierfür können auch die “Käfige" im Untergeschoss genutzt werden, die allerdings nicht versperrt werden.  

Ich habe den Zahlencode meines Schlosses vergessen
Meldet euch beim Elternverein, wir schauen gerne in unsere Listen nach. 

Ich habe meine Spindnummer vergessen – was tun?
Meldet euch bitte beim Elternverein – wir schauen gerne in unseren Listen für euch nach!

Ich weiß nicht, wie das Zahlenschloss funktioniert
Bitte auf der Seite > Spinde: Zahlenschlösser nachlesen.

Wo ist mein Spind?
Wir haben einen detaillierten Plan mit Farbcodes, in den alle Spindnummer eingetragen sind – einfach » hier klicken und suchen!

Was darf ich mit meinem Spind tun / nicht tun?
Mit dem Spind muss sorgsam umgegangen werden – er ist Eigentum des Elternvereins und von den Schüler*innen nur gemietet. Es ist somit nicht gestattet, ihn mit nicht entfernbarem Stift/Farben zu beschmieren (ausgenommen sind die Bemalungen im Rahmen des jährlichen Kunstprojektes, für die das Lehrpersonal die Erlaubnis des Elternvereins eingeholt hat. Die Spinde werden nach austritt neu vergeben – wie kommt ein Erstklassler dazu, seine Schulsachen in einen mit Obszönitäten beschmierten Spind räumen zu müssen?