Kostenlose Mittagsaufsicht
Da für alle SchülerInnen von der fünften bis zur achten Schulstufe eine Aufsichtspflicht gilt, bietet die Schule eine kostenlose Mittagsaufsicht an, um unterrichtsfreie Stunden zu überbrücken. Sie kann an maximal zwei Tagen in der Woche für jeweils maximal zwei Stunden in Anspruch genommen werden.